18-09-2011, 15:18
(18-09-2011, 15:05)befreit schrieb: Wenn es Madam beliebt, in ein anderes Land auszuwandern, so soll man nach den dort geltenden Regeln Unterhalt zahlen???
Bis auf das Wörtchen "soll" entspricht das dem deutschen Unterhaltsrecht. Unterhalt nach den Regeln von dort, wo das Kind lebt. Somit ist es nicht ein "soll", sondern "muss, ansonsten Klage und Pfändung".
Du erlebst gerade die Realität des deutschen Familienrechts für Trennungsväter. Jenseits von säuselnden Medienartikeln, verlogenem Politikergesäusel und Juristenlügen. Leider die Realität, wie dir fast jeder Forenteilnehmer aus eigener Erfahrung bestätigen wird.