18-09-2011, 16:13
(18-09-2011, 15:18)p schrieb: Bis auf das Wörtchen "soll" entspricht das dem deutschen Unterhaltsrecht. Unterhalt nach den Regeln von dort, wo das Kind lebt. Somit ist es nicht ein "soll", sondern "muss, ansonsten Klage und Pfändung".Es muss ja gar nicht Deutschem Familienrecht entsprechen. Madame kann am Orte ihres Wohnsitzes, also z.B. in der Schweiz, Kindesunterhalt beantragen oder anpassen lassen und schon wird es international umgesetzt. Danach kann man sich, je nach Kanton, entweder mit der Alimenteninkassosstelle oder der Frauenzentrale ( <- kein Witz) auseinandersetzen.
Du erlebst gerade die Realität des deutschen Familienrechts für Trennungsväter. Jenseits von säuselnden Medienartikeln, verlogenem Politikergesäusel und Juristenlügen. Leider die Realität, wie dir fast jeder Forenteilnehmer aus eigener Erfahrung bestätigen wird.
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