18-09-2011, 17:42
(18-09-2011, 15:05)befreit schrieb: Dies passt jetzt zwar überhaupt nicht zum Thema:
dies ist ein schlechter Witz, oder?
Wenn es Madam beliebt, in ein anderes Land auszuwandern, so soll man nach den dort geltenden Regeln Unterhalt zahlen???
Dann würden also Exen immer idealerweise in die Schweiz auswandern, und obwohl man nach deutschem Recht geheiratet hat, nach deutschem Recht geschieden ist und man in Deutschland lebt und nach den hiessigen Einkommensverhältnissen verdient, soll man Unterhalt wie im neuen 'Gastland' der Ex bezahlen???
Sag das bloß nicht zu laut!