18-09-2011, 17:59
Nur mal angenommen, dass die Exfrau wirklich auswandert und die Kinder mitnimmt. Dann wanderst Du auch aus und dann winkt die Unterhaltsbefreiung. Gerichtsstand ist dann nicht mehr Deutschland. Deutsche Kinder die im Ausland leben, werden vom deutschen Jugendamt nicht mehr betreut und Mama kann auch keinen Unterhaltsvorschuss einfordern.