18-09-2011, 18:10
(18-09-2011, 17:59)Exilierter schrieb: Nur mal angenommen, dass die Exfrau wirklich auswandert und die Kinder mitnimmt. Dann wanderst Du auch aus und dann winkt die Unterhaltsbefreiung. Gerichtsstand ist dann nicht mehr Deutschland. Deutsche Kinder die im Ausland leben, werden vom deutschen Jugendamt nicht mehr betreut und Mama kann auch keinen Unterhaltsvorschuss einfordern.
Hallo Exilierter, mir geht es doch nicht um Unterhalt oder nicht...
Mir geht es darum, die Nähe zu den Kindern nicht zu verlieren.
Außerdem habe ich hier einen sicheren gutbezahlten Job und eine Lebensgefährtin.