19-09-2011, 11:25
Der Familiengerichtstag ist vorbei, die Ergebnisse der immerhin 24 Arbeitskreise sind online, die Vorträge leider nicht.
Ein paar einzelne Splitter aus den Arbeitskreisen will ich mal herausgreifen:
Das waren nur kurze Ausschnitte.
Ein paar einzelne Splitter aus den Arbeitskreisen will ich mal herausgreifen:
- "Barunterhalt und Kindesbetreuung - ein zeitgemäßes Modell?" - darin ging es ums Wechselmodell und um eine grosse Angst der Juristen, nämlich dass "die Abwertung des Naturalunterhalts" unbedingt vermieden werden müsse. Klar, nur wenn sich einer als unterhaltsberechtigt positionieren darf, fliesst satt Geld und können all die Helfer dran verdienen. Schon ärgerlich, dass das Bild von 24 Stunden lange aufopfernd das 17jährige Kind betreuende Elternteil nicht mehr so recht ziehen mag und die die staatliche Vollbetreuung in Kindergarten und Schule auch gewisse Fragen über Betreuungsleistungen aufwirft. Man moniert auch, dass der neue vom BGH erfundene Mehrbedarf der Kinderbetreuungskosten von den Eltern anteilig ihres Einkommens getragen werden soll. Lieber wäre ihnen, das müsste der Pflichtige allein tragen. Weiterhin wird eine sehr folgenschwere Gesetzesänderung vorgeschlagen, die unter anderem zur Folge hätte, dass auch bei grossen Einkommensungleichgewichten zu Ungunsten des Pflichtigen dieser alleine den gesamten Unterhalt zu tragen hätte.
- In "Bewertungsfragen im Zugewinnausgleich" werden Familiengerichte jetzt auch zu Börsenexperten ernannt, die Aktien bewerten und Kursentwicklungen vorhersagen. Werden sie Familienrichter, erklären die den dummen Bürgern das Universum.
- "Vermögensfragen in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft": Die Kriterien für eine Bedarfsgemeinschaft sollen mit der einer verfestigten Lebensgemeinschaft gleich sein. Interessant, das würde bedeutet dass im ersten Jahr der Pflichtige beweisen muss dass eine existiert und anschliessend die Unterhaltsberechtigte, dass keine existiert. Eine alte Forderung, weil sich der Staat grundsätzlich mehr zugesteht wie er Unterhaltspflichtigen zugesteht.
- Der erste Satz von "Wertausgleich bei Scheidung" ist herrlich: "Der Arbeitskreis beobachtet mit Sorge, dass sich der reformierte VA erneut zu einem reinen Expertenrecht entwickelt." Gröhl! Was für ein Wunder, dass die Kritiker wieder einmal völlig recht hatten, während die Juristen zur letzten Reform des Versorgungsausgleichs enthusiastisch applaudierten. Klar, Experten, genau das war ja beabsichtigt, da rollt der Rubel.
- Eine Orgien an Pflichten schreibt Anwalt S. aus Krefeld in seinem Arbeitskreis "Fiktive Einkünfte im Unterhaltsrecht und bei Sozialleistungen" zusammen. Den Juristen passt es nicht, dass das BVerfG in einem ziemlich einzigartigen Trommelfeuer sie ständige Ausweitung dieses Begriffs kurzfristig gebremst hat. Man fordert jetzt speziell beim Kindesunterhalt: "grundsätzlich von Beginn an eine bundesweite Bewerbungsobliegenheit auch auf nicht angemessene Erwerbstätigkeiten", phantasiert über die Höhe fiktiver Einkünfte herum. Sehr viel niedriger sollen die Anforderungen sein, den eigenen Unterhalt zu decken, nämlich beim Ehegattenunterhalt. Da kann man sich Zeit lassen: "Bewerbungen zuerst regional und in Berufsfeldern vorzunehmen, die dem erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf entsprechen."
- Umgangskosten sollen wie Mehrbedarf behandelt werden ist eines der Ergebnisse des Arbeitskreises "Die Kosten für Betreuung und Umgang im Sozial- & Unterhaltsrecht". Durchaus zu begrüssen.
Das waren nur kurze Ausschnitte.