19-09-2011, 14:02
(19-09-2011, 13:04)Skipper schrieb: Hier stehen sich gelegentlich zwei Lager spinnefeind gegenüber
In deiner Vorstellung. Das ist objektiv falsch, du brauchst bloss noch mal lesen wie differenziert hier geschrieben wurde. Die Welt in Lager aufzuteilen und diese dann als extrem zu disqualifizieren ist auch so ein uralter Trick, um argumentefrei jemand zu diffamieren. Danke für den Anschauungsunterricht :-)
Andreas66 schrieb:Kann mir bitte jemand sagen, mit welcher Variante ich schlimmer auf [Unterschreitung des Mindestniveaus] falle??
Zunächst einmal ist es gut, dass du Struktur in deine Überlegungen gebracht hast und dir Gedanken über konkrete Vorgehensweise machst. Da dir aber bereits öfters die Chancenlosigkeit von Variante eins beschrieben wurde, bleibt dir ohnehin nur so etwas wie Variante 2. Immerhin wahrst du damit Chancen für dich und die Kinder. Versuchen solltest du trotzdem, die Umgangskosten und -Aufwand geltend zu machen und sei es nur in Form einer Einkommensbereinigung für den Kindesunterhalt. Denke daran, dass dir das halbe Kindergeld niemand mehr anrechnen kann, da die Mutter keines mehr bekommt. Dein Unterhalt steigt entsprechend.