20-09-2011, 10:36
Ein Glanzstück deutscher rechtsperversion.
Die Befugnis ist auch nicht gefährdet, wenn die Kinder nach Tasmanien verschleppt werden.
Nur die Realisier- und Finanzierbarkeit aber das ist ja das Privatvergnügen des Vaters.
Wenn er das nicht kann, ist das sein Pech.
Kann ja die Mutter nix dafür.
Und solange nur [/b]ein ähnliches Familienunrecht besteht, ist auch das Kindeswohl gewahrt.
Schließlich verbringen Kinder den größten Teil ihrer Freizeit vor Gericht.
(20-09-2011, 10:00)blue schrieb: Nach Ansicht des Gerichts wird die Umgangsbefugnis des Kindesvaters durch die Übersiedlung der Kinder nach Großbritannien nicht unzumutbar erschwert, eine Widerrechtlichkeit im Sinne des Übereinkommens liege nicht vor. Innerhalb der EG seien die Rechtssysteme und Lebensverhältnisse nicht gravierend unterschiedlich, soweit Kindeswohlaspekte betroffen seien.[/i]
Die Befugnis ist auch nicht gefährdet, wenn die Kinder nach Tasmanien verschleppt werden.
Nur die Realisier- und Finanzierbarkeit aber das ist ja das Privatvergnügen des Vaters.
Wenn er das nicht kann, ist das sein Pech.
Kann ja die Mutter nix dafür.
Und solange nur [/b]ein ähnliches Familienunrecht besteht, ist auch das Kindeswohl gewahrt.
Schließlich verbringen Kinder den größten Teil ihrer Freizeit vor Gericht.