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Sie will auswandern - wie sind meine Chancen???
#84
Skipper schrieb:Ich habe besten Kontakt zu meinen Kids, zur rechtspolitischen Entwicklung, zur Entscheidung zum § 1626a BGB habe ich mit Verfassungsbeschwerde beitragen können.
das wäre mal interessant, genauer darzulegen ...

Skipper schrieb:Zaunegger, ich sprach länger mit ihm, ist auch zweigleisig gefahren. ..
na dann!
Vielen Dank für Deinen Einsatz!

Ich dagegen habe den Eindruck, dass Du (insbesondere Du!) Deine inkonsequente Haltung (Dein ganzes 'Versteckenspielen') mit selbstverständlichen Grundsätzen rechtfertigen willst.

Als wenn es darum ginge, alternativ das Wohl seines Kindes zu mißachten, wenn man das mütterliche Unrechtsverhalten bekämpft.

Natürlich wird kein am Wohl seiner Kinder interessierter Vater diesen Kampf auf deren Rücken austragen wollen - weder absichtlich noch leichtfertig.

Die schlimme UnRechtslage, unter der Väter wie der TO gezwungen werden, sich der Willkür der KM anzupassen und sich mit ihr zu arrangieren, ist das eigentliche Thema!

Seine Chancen sind schnell erklärt: sie sind schlecht!

Arrangiert er sich mit der KM, läuft er Gefahr von seinen Kindern vollends getrennt zu werden, weil er schon wegen der räumlichen Distanz, die die KM geschaffen hat schlechte Bedingungen hat, Kontakt zu halten.
Das wird noch durch die Altersentwicklung der Kinder verschärft.

Zieht er vor Gericht, dann läuft er Gefahr, seine Unwichtigkeit als Vater dadurch bescheinigt zu bekommen, indem ihm mitgeteilt wird, dass das Umgangsrecht ja bestehen bleibt ....

Wie er es auch anstellt: er hat die Arschkarte und damit kaum eine reale Chance, etwas richtig entscheiden zu können.

Wir Väter müssen dafür sorgen, dass den (diesen!) Müttern die Laune abhanden kommt, wenn sie sich auf derartige Abenteuer einlassen.
Und das schließt ein 'sich arrangieren' mit dem Unrecht vvh aus.

Auch mit der Alternative 'vor Gericht ziehen' kann man verantwortlich umgehen.
Mit der mir eigenen Bescheidenheit (ich konnte leider noch nichts an einer positiven Veränderung des § 1626a BGB beitragen) verweise ich auf mein eigenes Umgangsverfahren: Der Umgang steht in einer Weise, wie er von mir geleistet werden kann. Und daran ändert sich auch nix. Daran ändern insbesondere auch die Verfahren nichts, die ich alternativ einem Arrangement mit dem Unrecht vorgezogen habe.
(Übrigens ist die beantragte Umgangserweiterung heute vom OLG Hamm zurückgewiesen worden, was der Mutter auf Dauer sicher mehr Schwierigkeiten bereiten wird, als mir und was meinem Kind -das erwähne ich rein prophylaktisch- keinen größeren und auch keinen zusätzlichen Schaden zufügen wird, als ihm sowieso schon von Menschenrechtsverletzern, Rechtsbrechern und Kreidekreismüttern angetan wird und wurde.)

Es muss sich also niemand mit einer sowieso selbstverständlichen Rücksichtsnahme rechtfertigen.

Aber es muss ein Umdenken stattfinden.
Statt im "Dunkeln" zu agieren, müssen wir offen "Farbe" bekennen.
Statt sich zu arrangieren um Konfrontation mit der Justiz zu vermeiden, müssen wir dem Unrecht zu verstehen geben, dass es kein Pardon mehr gibt. Die Oberkante Unterlippe ist erreicht. Mehr sind wir nicht mehr bereit hinzunehmen!

Wenn ich dann ausgerechnet von Skipper lesen muss, er habe in eigenen Angelegenheiten zur Entscheidung zum 1626a BGB beitragen können, möchte ich am Liebsten meinen Account löschen und mich erstmal der Frage zuwenden, die schon Dürrenmatt in "Die Physiker" beschäftigt hat: befinde ich mich innerhalb oder außerhalb des Irrenhauses?
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Sie will auswandern - wie sind meine Chancen??? - von Hasserfuellter - 18-09-2011, 20:03
RE: Sie will auswandern - wie sind meine Chancen??? - von Ibykus - 20-09-2011, 15:53
RE: Sie will auswandern - wie sind meine Chancen??? - von S-Klasse - 23-09-2011, 18:26
RE: Sie will auswandern - wie sind meine Chancen??? - von S-Klasse - 24-09-2011, 06:47
RE: Sie will auswandern - wie sind meine Chancen??? - von S-Klasse - 24-09-2011, 10:13

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