20-09-2011, 16:44
(20-09-2011, 10:00)blue schrieb: Ist diese Seite hier schon erwähnt worden? Da sind einige Beispiele aufgeführt. http://www.papa-ya.de/onlinemagazin/inde...&Itemid=50
Insbesondere OLG Koblenz, NJW 2008, [238] könnte den TO interessieren.
Daraus:
Vom AG wurde die Widerrechtlichkeit des Verbringens der Kinder nach Großbritannien festgestellt; die dagegen gerichtete Beschwerde der Kindesmutter war erfolgreich. Nach Ansicht des Gerichts wird die Umgangsbefugnis des Kindesvaters durch die Übersiedlung der Kinder nach Großbritannien nicht unzumutbar erschwert, eine Widerrechtlichkeit im Sinne des Übereinkommens liege nicht vor. Innerhalb der EG seien die Rechtssysteme und Lebensverhältnisse nicht gravierend unterschiedlich, soweit Kindeswohlaspekte betroffen seien.
Danke, blue. Sehr ermutigend. Wahrscheinlich muss ich noch dankbar sein, dass sie mich wenigstens informiert.
Wenn sie sich bei Nacht und Nebel mit den Kindern absetzt, wird das AG "die Widerrechtlichkeit des Verbringens der Kinder nach GB" feststellen, aber nichts unternehmen, um die Kinder zurückzuholen, habe ich das richtig verstanden?