03-02-2009, 03:28
Hallo, ich muss für den Kindesunterhalt + Mutterunterhalt (unehelich) meine Einkünfte als Geschäftsführer der letzten 12 Monate (gehaltsabrechnung), sowie die Bilanzen der letzten 3 Jahre meiner GmbH offenlegen.
Ich fand auf eurer website folgende Aussage:
"Man kann sich beispielsweise von einem Notar bescheinigen zu lassen „ausweislich der vorgelegten Unterlagen, in Form von xxxx erzielte Herr X in der Zeit von x.x.x bis x.x.x folgende Einkünfte: xxxx EUR“."
lt. meinem Anwalt geht das nicht, bzw. ist nicht sinnvoll weil:
"Auch ich sehe die Aussage aus dem Internet kritisch. Vorallem in Hinblick auf § 1605 BGB. § 1605 I S.1 BGB gibt dem Unterhaltsberechtigen das Recht Auskunft über Dein Einkommen zu bekommen. Hier würde die Auskunft des Notars reichen. Allerdings kann über § 1605 I S.2 BGB auch die Vorlage der Belege eingeklagt werden. Sollte dem Unterhaltsberechtigten die Auskunft des Notars nicht reichen, so könnte er die Vorlage der Bilanzen verlangen. Dann hättest Du viel Geld für den Notar gezahlt und wärst auch nicht besser gestellt."
Wie seht Ihr das? Ist die Aussage von meinem Anwalt richtig?
Kann ich es auch im Bezug der Bilanz auf eine Auskunftsklage ankommen lassen + dann nur dem Richter die Bilanz in der Verhandlung vorlegen, ohne das eine Kopie für die Gegenseite angefertigt werden darf?
Dankeschön!
Jimmy
Ich fand auf eurer website folgende Aussage:
"Man kann sich beispielsweise von einem Notar bescheinigen zu lassen „ausweislich der vorgelegten Unterlagen, in Form von xxxx erzielte Herr X in der Zeit von x.x.x bis x.x.x folgende Einkünfte: xxxx EUR“."
lt. meinem Anwalt geht das nicht, bzw. ist nicht sinnvoll weil:
"Auch ich sehe die Aussage aus dem Internet kritisch. Vorallem in Hinblick auf § 1605 BGB. § 1605 I S.1 BGB gibt dem Unterhaltsberechtigen das Recht Auskunft über Dein Einkommen zu bekommen. Hier würde die Auskunft des Notars reichen. Allerdings kann über § 1605 I S.2 BGB auch die Vorlage der Belege eingeklagt werden. Sollte dem Unterhaltsberechtigten die Auskunft des Notars nicht reichen, so könnte er die Vorlage der Bilanzen verlangen. Dann hättest Du viel Geld für den Notar gezahlt und wärst auch nicht besser gestellt."
Wie seht Ihr das? Ist die Aussage von meinem Anwalt richtig?
Kann ich es auch im Bezug der Bilanz auf eine Auskunftsklage ankommen lassen + dann nur dem Richter die Bilanz in der Verhandlung vorlegen, ohne das eine Kopie für die Gegenseite angefertigt werden darf?
Dankeschön!
Jimmy