24-09-2011, 10:13
@Andreas66,
das ABR erhält die KM nach der Scheidung auf Antrag schneller als du denkst!
Wie ich geschrieben habe solltest du hier in Deutschland vorab eine verbindliche Ferienregelung erwirken und in erster Linie das gemeinsame Sorgerecht im Auge behalten.
Einen Umzug der KM nach GB zu verhindern, wo auch noch die Kinder in einem Alter sind, wo sie verstärkt gehört werden vor Gericht, halte ich für nahezu aussichtslos.
Sicherlich können die juristisch Bewanderten hierzu noch etwas nützliches mitteilen?
Verstößt die KM gegen die Ferienreglung und den vereinbarten Umgang, blockt ab etc. -> würde ich in GB umgehend Klage einreichen - dort wirst du eine andere Justiz erleben wie hier in Deutschland-
Kurz:
Stärke hier deine Rechte und warte gelassen ab wie sich das alles entwickelt, jeder Fall ist anders, jeder Menscn ist anders und Planspiele führen i.R. nur zu Frust und unnötige Aufregung.
Was wäre wenn hilft nicht weiter -> ZDF = Zahlen, Daten, Fakten.
das ABR erhält die KM nach der Scheidung auf Antrag schneller als du denkst!
Wie ich geschrieben habe solltest du hier in Deutschland vorab eine verbindliche Ferienregelung erwirken und in erster Linie das gemeinsame Sorgerecht im Auge behalten.
Einen Umzug der KM nach GB zu verhindern, wo auch noch die Kinder in einem Alter sind, wo sie verstärkt gehört werden vor Gericht, halte ich für nahezu aussichtslos.
Sicherlich können die juristisch Bewanderten hierzu noch etwas nützliches mitteilen?
Verstößt die KM gegen die Ferienreglung und den vereinbarten Umgang, blockt ab etc. -> würde ich in GB umgehend Klage einreichen - dort wirst du eine andere Justiz erleben wie hier in Deutschland-
Kurz:
Stärke hier deine Rechte und warte gelassen ab wie sich das alles entwickelt, jeder Fall ist anders, jeder Menscn ist anders und Planspiele führen i.R. nur zu Frust und unnötige Aufregung.
Was wäre wenn hilft nicht weiter -> ZDF = Zahlen, Daten, Fakten.