24-09-2011, 11:40
Ich habe ja - wie vorab hier gepostet - seinerzeit Strafanzeige gegen den Richter gestellt wegen Rechtsbeugung und Nötigung.
Diese wurde von der Staatsanwaltschaft abgewiesen. Daraufhin habe ich Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt.
Auch diese wurde heute abgelehnt - erwartungsgemäß.
Wer die schreiben sehen möchte, kann ich gerne melden - wer sich dafür interessiert.
Ich muß diese dann Jemandem hier zukommen lassen, der weiß wie es geht, diese anonymisiert hier zu posten.
Interessant ist, dass der Richter in seiner diesntlichen Stellungnahme mit keinem Wort erwähnt, dass Er wörtlich sagte : "So, Sie haben nun 8 Tage Zeit Berufung ein zu legen. Nehmen sie das urteill an?"
Von den "8 Tagen" weiß Er plötzlich nichts mehr.
Ich erwäge wirklich, ihn wegen uneidlicher Falschaussage erneut an zu zeigen.
Interessanterweise kam ebenfalls heute die Post seitens des OLG, dass die Beschwerde bezüglich der Wiederaufnahme des Verfahrens abgewiesen wird.
Diese wurde von der Staatsanwaltschaft abgewiesen. Daraufhin habe ich Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt.
Auch diese wurde heute abgelehnt - erwartungsgemäß.
Wer die schreiben sehen möchte, kann ich gerne melden - wer sich dafür interessiert.
Ich muß diese dann Jemandem hier zukommen lassen, der weiß wie es geht, diese anonymisiert hier zu posten.
Interessant ist, dass der Richter in seiner diesntlichen Stellungnahme mit keinem Wort erwähnt, dass Er wörtlich sagte : "So, Sie haben nun 8 Tage Zeit Berufung ein zu legen. Nehmen sie das urteill an?"
Von den "8 Tagen" weiß Er plötzlich nichts mehr.
Ich erwäge wirklich, ihn wegen uneidlicher Falschaussage erneut an zu zeigen.
Interessanterweise kam ebenfalls heute die Post seitens des OLG, dass die Beschwerde bezüglich der Wiederaufnahme des Verfahrens abgewiesen wird.