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2 Ss 392/07 OLG Hamm Verletzung der Unterhaltspflicht nicht erwiesen
#2
In meinem ersten 170ger-Verfahren hatte das Gericht den Antrag auf Erföffnung des Hauptverfahrens an die StA zurückgeschickt, weil diese zwar meine Einnahmen festgestellt hatte, nicht aber die Herkunft der Mittel.
Dann das Dilemma mit dem juristischen Unwissen der StA und der Richterin, was den § 1603 II 3 BGB angeht, weswegen vertagt wurde (man musste sich erst einmal "schlaulesen").

Schließlich ein vernünftiger und m.W.n. auch kompetenter Richter, der den Schmutz dann eingestellt hat.

Spitz pass auf !!!
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RE: 2 Ss 392/07 OLG Hamm Verletzung der Unterhaltspflicht nicht erwiesen - von Ibykus - 25-09-2011, 11:42

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