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2 Ss 392/07 OLG Hamm Verletzung der Unterhaltspflicht nicht erwiesen
#4
(25-09-2011, 17:59)gleichgesinnter schrieb: Haha, das ist gut. Es sollen keine Haftstarfen mehr abgeurteilt werden die unter 6 Monaten sind. Lieber Geldstrafen! Aber wenn der Angeklagte sowieso kein geld hat (weil er ja nichtmal KU zahlen kann), dann beisst sich die Katze in den Schwanz.

Der Grund ist, dass Haftstrafen den Staat sehr teuer kommen. Also wird eine Geldstrafe in Tagessätzen ausgesprochen, die dann in Form von gemeinnütziger Arbeit gezahlt wird. Der Staat spekuliert darauf, dass die Leute Angst vor dem Gefängnis haben und die Ersatzhaft vermeiden wollen.

In einer fünf Jahre alten Statistik über alle verhängten Strafen für das reiche Bayern sieht das so aus: 80% aller Strafen am Gericht sind Geldstrafen. Von den zu Geldstrafen Verurteilten konnten oder wollten 23% die Geldstrafe nicht zahlen, konnten oder wollten nicht gemeinnützig arbeiten und wurden eingebuchtet. Davon hat sich die Hälfte entschieden doch noch zu zahlen oder gemeinnützig zu arbeiten.
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RE: 2 Ss 392/07 OLG Hamm Verletzung der Unterhaltspflicht nicht erwiesen - von p__ - 25-09-2011, 18:52

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