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2 Ss 392/07 OLG Hamm Verletzung der Unterhaltspflicht nicht erwiesen
#6
Also in dem Strafbefehl, dem ich widersprochen habe stand ja auch was von Geldstrafe.

In der Verhandlung drohte dann die Richterin damit, die Geldstrafe in Haftstrafe umzuwandeln, was dann ja auch geschehen ist, da ich nicht klein beigegeben habe.

Und nun läuft eben der ganze Justizapperat.

Wenn mehr in Berufung gingen, wär mit solcherart Ermittlung ganz schnell Schluss.

Dann hieße es ganz oder gar nicht.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: 2 Ss 392/07 OLG Hamm Verletzung der Unterhaltspflicht nicht erwiesen - von Camper1955 - 25-09-2011, 19:48

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