Es war für mich wieder einmal ein lehrreiches Wochenende, zu den Themen, Gender Pay Gap, Rollenverteilung, Geschlechterdemokratie, Familie und Unterhalte.
Den Unterricht eröffnete Eva Herman, mit ihrer Sicht auf die Frau als Mutter.
Sie kennt die Bedürfnisse der Frauen aus dem FF und plaudert aus:
Daher also die drei Jahre Mindestanspruch auf Betreuungsunterhalt und – ihrer Aussage folgend - , ausschließlich für Mütter. Prima: Wieder etwas gelernt!
Es folgt Ex-BM Norbert Blüm, mit einem langen Erguss über Schnelllebig- und Beliebigkeiten.
Er empört sich u.a., über die Entwicklungen in der deutschen Unterhaltsrechtsprechung:
Und noch mehr gelernt: Der Ex soll nicht nur für Eva´s drei Jahre bluten, sondern noch so lange darüber hinaus, wie es einer jeden Mutter beliebt.
Und dann kam doch prompt noch eine Antwort in Richtung Herman, von BMin Schröder.
Alles kein Problem, denn:
Ab und zu kann sie auch das Kind ins Büro mitnehmen.
Und während man bei Eva die Kommentarfunktion nicht schnell genug dicht machen konnte, blieb diese zur Antwort von Frau Schröder weitgehend offen.
Interessante Beiträge finden sich aber nicht nur dort, sondern auch zum Meinungsartikel des Ex-Ministers. Meine persönlichen Favoriten,
zu Schröder:
zu Blüm:
Eine Entscheidung zu Gunsten des Vaters, als betreuender Elternteil, findet regelmäßig nicht statt, schon gar nicht in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes. Entweder gehört das Kind zur Mutter oder Dritten anvertraut.
Diese offenbar weit verbreitete Meinung schlägt sich auch in den Statistiken zu Sorgerechtsübertragungen und Haushaltsgemeinschaften nieder.
Demnach entsprechen Erzeuger und (gezwungene) Ernährer einem Rollenwunsch, der insbesondere von vielen Frauen aus geht.
Damit wären auch Ursache und Wirkung zur Partnerwahl ausreichend geklärt.
Nicht Mann orientiert sich abwärts, sondern Frau aufwärts, mit Versorgungsgarantie, entweder durch Mann oder Staat.
Danke, für diese Lehrstunden!
Den Unterricht eröffnete Eva Herman, mit ihrer Sicht auf die Frau als Mutter.
Sie kennt die Bedürfnisse der Frauen aus dem FF und plaudert aus:
Zitat:In meinem Artikel berufe ich mich auf Naturgesetze: Mutter und Kind gehören in den ersten drei Jahren zusammen. Das ist keine Erfindung von Eva Herman, das ist erforscht. Aber die meisten Menschen tragen das auch in ihrem Herzen.
Daher also die drei Jahre Mindestanspruch auf Betreuungsunterhalt und – ihrer Aussage folgend - , ausschließlich für Mütter. Prima: Wieder etwas gelernt!
Es folgt Ex-BM Norbert Blüm, mit einem langen Erguss über Schnelllebig- und Beliebigkeiten.
Er empört sich u.a., über die Entwicklungen in der deutschen Unterhaltsrechtsprechung:
Zitat:Die „geschiedene Mutter mit Kind“ soll im gleichen Maße erwerbstätig werden wie der „geschiedene Vater ohne Kind“.
Und noch mehr gelernt: Der Ex soll nicht nur für Eva´s drei Jahre bluten, sondern noch so lange darüber hinaus, wie es einer jeden Mutter beliebt.
Und dann kam doch prompt noch eine Antwort in Richtung Herman, von BMin Schröder.
Alles kein Problem, denn:
Zitat:Ich habe das Glück, dass ich eine Chefin habe, die mir volle Rückendeckung zugesagt hat.
Ab und zu kann sie auch das Kind ins Büro mitnehmen.
Und während man bei Eva die Kommentarfunktion nicht schnell genug dicht machen konnte, blieb diese zur Antwort von Frau Schröder weitgehend offen.
Interessante Beiträge finden sich aber nicht nur dort, sondern auch zum Meinungsartikel des Ex-Ministers. Meine persönlichen Favoriten,
zu Schröder:
Zitat:„…Ich denke, das sagt einem doch der gesunde Menschenverstand ( sofern man in diesen Zeiten überhaupt noch einen hat ), das das eigene Kind vor allem in den ersten Jahren die eigene Mutter braucht.“
Zitat:„…Mutter und Kind sind eine natürliche Symbiose und deshalb gibt es keinen Grund sich für Berufstätigkeit in den ersten 3 Jahren zu entscheiden, denn es bleibt immer eine Entscheidung gegen das Kindswohl…“
zu Blüm:
Zitat:„…Ich sage dazu nur: Selbst schuld. Hätten sie eine selbstständige, gut qualifizierte Frau geheiratet und keine, die "zu ihnen aufschaut", wie man so sagt, dann wären sie jetzt auch nicht in finanziellen sSchwierigkeiten. Sie wollten es so, nun haben sie den Salat.“
Eine Entscheidung zu Gunsten des Vaters, als betreuender Elternteil, findet regelmäßig nicht statt, schon gar nicht in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes. Entweder gehört das Kind zur Mutter oder Dritten anvertraut.
Diese offenbar weit verbreitete Meinung schlägt sich auch in den Statistiken zu Sorgerechtsübertragungen und Haushaltsgemeinschaften nieder.
Demnach entsprechen Erzeuger und (gezwungene) Ernährer einem Rollenwunsch, der insbesondere von vielen Frauen aus geht.
Damit wären auch Ursache und Wirkung zur Partnerwahl ausreichend geklärt.
Nicht Mann orientiert sich abwärts, sondern Frau aufwärts, mit Versorgungsgarantie, entweder durch Mann oder Staat.
Danke, für diese Lehrstunden!
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)