27-09-2011, 00:54
(26-09-2011, 22:59)Nappo schrieb: Bei den entsprechenden Seiten trage ich mich ein. Das schriftl. Festhalten der Angelegenheit für die Öffentlichkeit wird etwas Arbeit bedeuten und ein wenig Zeit in Anspruch nehmen. Dazu bräuchte ich Hilfe, wie und wo dies publiziert werden kann.man muss ja nicht ins "Eingemachte" gehen.
Der wahrheitswidrig behauptete Rechtsmittelverzicht, dessen Grund aus meiner Sicht überhaupt nicht nachvollziehbar ist (welcher nicht verteidigt Angeklagte kommt auf eine solche Idee und wenn er vom Gericht dazu angesprochen wurde: mit welcher Begründung?), also das Protokoll und das Urteil selbst genügen ja zunächst, um den Vorgang, auf den es ankommt, zusammen zu fassen.
Gibt's auch ne Kopie der Anzeige?
mein Fax: 05452-917655