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Offenlegung der Einkünfte per Notar nicht möglich?
#4
(03-02-2009, 03:28)jimmy schrieb: Wie seht Ihr das? Ist die Aussage von meinem Anwalt richtig?

Es ist die Antwort auf eine andere Frage.
Frage: Kann ich die Auskunftspflicht umgehen, indem ich über einen Notar gehe? Antwort: Nein.
Frage: Habe ich Vorteile, wenn ich bei einem Notar tituliere? Antwort: Ja.

In dem Trennungsfaq-Kapitel gehts nur um Titulierung. Die Berechtigte kann trotzdem klagen und extra Auskünfte einfordern. Zum Auskunftsersuchen gibts ein anderes Kapitel und andere Regeln.

Einkommen des neuen Partners muss nicht offengelegt werden. Das nimmt die Gegenseite aber zum Anlass, dir den Selbstbehalt wegen Zusammenleben mit einem leistungsfähigen Partner zusammenzustreichen.
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RE: Offenlegung der Einkünfte per Notar nicht möglich? - von p__ - 03-02-2009, 09:33

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