27-09-2011, 15:00
(27-09-2011, 14:42)Nappo schrieb: @camper : Eine Möglichkeit zur Gegendarstellung/Einlassung gibt es wohl noch. RA hat Akteneinsicht angefordert und kümmert sich!wie das?
Wenn Rechtsmittelverzicht vorliegt und der Instanzenweg durchlaufen wurde, fällt m.W. auch eine Gegenvorstellung (so heißt das Ding) aus dem Rahmen der Zulässigkeit.
Ich bin überrascht, wenn Dein Verteidiger die Akte erhält und/oder auf eine Ggenvorstellung geantwortet wird.
Aber: Versuch macht klug!
Darin liegen nicht zuletzt auch unsere Chancen auf Weiterbildung
