03-02-2009, 10:12
(03-02-2009, 09:33)p schrieb: Frage: Kann ich die Auskunftspflicht umgehen, indem ich über einen Notar gehe? Antwort: Nein.
Bin begriffsstutzig: Das heißt, ich muss zur Einkommensauskunft der berechtigten Instanz z.B. dem Gericht, die originären Belege vorlegen, z.B. Bilanzen?
Es reicht nicht, wenn ein Notar die Einkünfte in seinen Worten zusamenfasst und nieder schreibt?