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Offenlegung der Einkünfte per Notar nicht möglich?
#6
Der Notar macht nur den Titel über einen bestimmten Betrag.
Die Gegenseite kann Auskünfte einfordern. Tut sie das und kommt zu dem Schluss, dass der sich daraus ergebende Unterhalt dem entspricht, was sie realistisch vor Gericht zugesprochen bekommen würde, dann ist die Sache erledigt. Ansonsten klagt sie, der Streitwert schrumpft aber auf die Differenz aus gefordertem und tituliertem Unterhalt.
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RE: Offenlegung der Einkünfte per Notar nicht möglich? - von p__ - 03-02-2009, 10:37

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