30-09-2011, 14:58
Nun ja. Gewissermaßen könnte man auf die Schnelle sagen: "War nüscht - nur ein Schuss ins Knie"
Aber... irgendwie ruft das nach Bundesfassungsgericht.
Die fiktive Anwendung des §1671 ist schon irgendwie abenteuerlich. So könnte man auch orakeln:
"Wäre in der Bunsenrepublik die Gewährleistung von Menschenrechten sichergestellt gewesen, dann wäre davon auszugehen, dass eine Sorgerecht ab Geburt bestünde. Dann wäre erstens die angebliche Zerstrittenheit nicht in der Weise entstanden oder zumindest fraglich. Dann wäre zweitens über die Sache gar nicht zu entscheiden gewesen, bzw. nur nach einem Antrag der Kindesmutter. Ein solcher Antrag liegt nicht vor."
Daher kommen wir zu dem Schluß, dass der Vater die Folgen der Menschenrechtsverletzungen selbst zu tragen hat.
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Aber... irgendwie ruft das nach Bundesfassungsgericht.
Die fiktive Anwendung des §1671 ist schon irgendwie abenteuerlich. So könnte man auch orakeln:
"Wäre in der Bunsenrepublik die Gewährleistung von Menschenrechten sichergestellt gewesen, dann wäre davon auszugehen, dass eine Sorgerecht ab Geburt bestünde. Dann wäre erstens die angebliche Zerstrittenheit nicht in der Weise entstanden oder zumindest fraglich. Dann wäre zweitens über die Sache gar nicht zu entscheiden gewesen, bzw. nur nach einem Antrag der Kindesmutter. Ein solcher Antrag liegt nicht vor."
Daher kommen wir zu dem Schluß, dass der Vater die Folgen der Menschenrechtsverletzungen selbst zu tragen hat.
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# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #