30-09-2011, 17:28
(30-09-2011, 16:31)Ibykus schrieb: Denn mit dieser "weisen" Entscheidung ist der elterliche Streit um Umgang und Sorge ja nicht beendet.Hinweis: Der Name des Kindes ist nicht genügend geschwärzt, somit noch lesbar.
Frage: Viele OLG´s, und ich meine auch der BGH, hatten doch nun mehrfach entschieden, dass die Zerstrittenheit der Eltern nicht zu einem Entzug des Sorgerechts ausreicht. Im Umkehrschluss reicht es jedoch, das gemeinsame Sorgerecht nicht zu "vergeben", wenn die Eltern zerstritten sind?
Ist das nicht ein Widerspruch? Oder gibt es dafür im Familienrechts-Jargon eine plausible Begründung?
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