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Offenlegung der Einkünfte per Notar nicht möglich?
#7
Ich meinte eher den Fall vor Gericht:

Titel besteht schon, nach 2 Jahren fordert RAtte erneut zur Einkommensauskunft auf.
Kann ich dann einen Zettel vom Notar vorlegen auf dem sinngemäß steht: "Ich Notar X bestätige, dass Herr Beppo über ein Jahreseinkommen von Y,- € verfügt!"
Würde das Auskunftspflicht genügen?
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RE: Offenlegung der Einkünfte per Notar nicht möglich? - von beppo - 03-02-2009, 13:30

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