03-02-2009, 13:30
Ich meinte eher den Fall vor Gericht:
Titel besteht schon, nach 2 Jahren fordert RAtte erneut zur Einkommensauskunft auf.
Kann ich dann einen Zettel vom Notar vorlegen auf dem sinngemäß steht: "Ich Notar X bestätige, dass Herr Beppo über ein Jahreseinkommen von Y,- € verfügt!"
Würde das Auskunftspflicht genügen?
Titel besteht schon, nach 2 Jahren fordert RAtte erneut zur Einkommensauskunft auf.
Kann ich dann einen Zettel vom Notar vorlegen auf dem sinngemäß steht: "Ich Notar X bestätige, dass Herr Beppo über ein Jahreseinkommen von Y,- € verfügt!"
Würde das Auskunftspflicht genügen?