31-08-2008, 21:37
Hi!
Dem Karlruher Beschluss liegt aber doch der Sachvehalt zugrunde, dass der zu Unterhalt Verpflichtete in neuer Ehe (Bedarfsgemeinschaft) lebt!?
Wenn dem so ist, wo ist dann das Überraschungsmoment?
Der Verpflichtete spart an Miete und etlichen anderen Kosten, die er hätte, wenn dieser einen eigenen Haushalt führen müsste.
Legt man die 900€ SB zugrunde sind diese ohnehin ein schlechter Witz, wenn man - wie ich - in einer Metropolregieon lebt und die Mietenspiegel eine deutliche Sprache sprechen.
Da bleibt mir eine Wohnung in einem der Elendsquartiere, in denen ich fortan den Umgang mit unserem Kind fröhnen darf.
Ich bin mal gespannt ob da die Richterin ein Einsehen hat und meinen SB "angemessen" anhebt.
Kleiner Scherz!
Dem Karlruher Beschluss liegt aber doch der Sachvehalt zugrunde, dass der zu Unterhalt Verpflichtete in neuer Ehe (Bedarfsgemeinschaft) lebt!?
Wenn dem so ist, wo ist dann das Überraschungsmoment?
Der Verpflichtete spart an Miete und etlichen anderen Kosten, die er hätte, wenn dieser einen eigenen Haushalt führen müsste.
Legt man die 900€ SB zugrunde sind diese ohnehin ein schlechter Witz, wenn man - wie ich - in einer Metropolregieon lebt und die Mietenspiegel eine deutliche Sprache sprechen.
Da bleibt mir eine Wohnung in einem der Elendsquartiere, in denen ich fortan den Umgang mit unserem Kind fröhnen darf.
Ich bin mal gespannt ob da die Richterin ein Einsehen hat und meinen SB "angemessen" anhebt.
Kleiner Scherz!