03-10-2011, 13:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-10-2011, 13:17 von Camper1955.)
Mich hat vor allem der Teil fasziniert
Wie war das noch bei der Entscheidung des OLG?
lg
Camper
Zitat:Dass eine querulatorische Persönlichkeit wie Herrn Camper auf einen Italienurlaub besteht, ist als Teil seiner Erkrankung zu sehen.
Wie war das noch bei der Entscheidung des OLG?
Zitat:c) Für den Bedarf an orthopädischen Schuhen hat das Landgericht zwar 33, - € monatlich für notwendig erachtet, diesen Betrag aber nicht einzelnen Tatzeiträumen zugeordnet und nicht vom konkreten Einkommen in Abzug gebracht. Auch vom Krankengeld ist grundsätzlich derjenige Teil abzusetzen, der für krankheitsbedingte Mehrkosten benötigt wird (Diederichsen, aaO § 1603 Rdn. 8, 18 m.w.N.).
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.