Haben deine Eltern einen Titel unterschrieben? Ja, dann ist das ziemlich blöd.
Nein, dann sollen sie aufhören zu zahlen und es drauf ankommen lassen. Es gibt nämlich noch Muddi selbst und die Eltern von der Muddi, die da auch rangenommen werden müssen.
Drauf ankommen lassen: Deine eltern sollten sich selber Einkommensnachweise von Muddi und deren Eltern zeigen lassen, erst mal dem gegnerischen Anwalt ordentlich beschäftigen. Vielleicht verliert er die Lust oder kann die Nachweise gar nicht beibringen.
Du selbst bist erst mal außen vor.
Und beim Einkommen der Großeltern gibt es noch keine eindeutige Rechtsprechung.
Wenn die Tendenz aber eher in Richtung 1400€ Freibetrag und von allem darüber nur die Hälfte, sollte da Luft drin sein, es sei denn deine Eltern verdienen wirklich überdurchschnittlich gut.
Es gibt allerdings auch Bestrebungen, niedrigere Freibeträge anzusetzen. Schau mal mit ner Suchmaschine nach Unterhaltsleitfaden OLG.
Deine Eltern haben auf jeden Fall keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und die Jugendämter fordern in der Regel die Großeltern nicht zur Unterhaltszahlung auf, es sei denn da ist potentiell was zu holen und der Weg ist einfach. (Drohungen können manchmal wirken)
Bei dir ist es ein Anwalt, den deine giftspritzende Ex bestellt hat und der sich profilieren will oder einfach seinen Job macht.
Nein, dann sollen sie aufhören zu zahlen und es drauf ankommen lassen. Es gibt nämlich noch Muddi selbst und die Eltern von der Muddi, die da auch rangenommen werden müssen.
Drauf ankommen lassen: Deine eltern sollten sich selber Einkommensnachweise von Muddi und deren Eltern zeigen lassen, erst mal dem gegnerischen Anwalt ordentlich beschäftigen. Vielleicht verliert er die Lust oder kann die Nachweise gar nicht beibringen.
Du selbst bist erst mal außen vor.
Und beim Einkommen der Großeltern gibt es noch keine eindeutige Rechtsprechung.
Wenn die Tendenz aber eher in Richtung 1400€ Freibetrag und von allem darüber nur die Hälfte, sollte da Luft drin sein, es sei denn deine Eltern verdienen wirklich überdurchschnittlich gut.
Es gibt allerdings auch Bestrebungen, niedrigere Freibeträge anzusetzen. Schau mal mit ner Suchmaschine nach Unterhaltsleitfaden OLG.
Deine Eltern haben auf jeden Fall keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und die Jugendämter fordern in der Regel die Großeltern nicht zur Unterhaltszahlung auf, es sei denn da ist potentiell was zu holen und der Weg ist einfach. (Drohungen können manchmal wirken)
Bei dir ist es ein Anwalt, den deine giftspritzende Ex bestellt hat und der sich profilieren will oder einfach seinen Job macht.