04-10-2011, 12:28
(04-10-2011, 10:14)p schrieb: ... wurden z.B. die Eltern der Mutter ebenfalls in Anspruch genommen? Was heisst "aufgefordert", gab es ein Gerichtsverfahren oder hat bloss der Exenanwalt dumme Erpresserbriefe geschrieben?
Mutter der KM ist Rentnerin mit kleiner Rente, Vater tot. Es gab kein Verfahren, meine Eltern haben sich aufgrund des "dummen Erpresserbriefs" und des folgenden Anraten Ihres Anwalts (nachdem der nachgerechnet hat) auf den Mindestunterhalt-Vergleich eingelassen, weil (angeblich, k.A.) eine Neu-Berechnung zu ihren Ungunsten ausfallen würde... Wie genau gerechnet wurde weiß ich nicht... Einen Titel gibt es nur bei mir, nicht bei meinen Eltern...
Meine Eltern scheuen wohl jegliche gerichtliche Auseinandersetzung, auch wg der u.U. anfallenden Kosten. Ihre Meinung mir gegenüber: zahl und schweig! Ich persönlich würde jedoch alle Instanzen, alle legalen und "halb-legalen" Möglichkeiten nutzen (unter H4 natürlich auf PKH sprich Staatskosten), um a) von dem Titel wegzukommen und b) Umgang zu erstreiten. Ich will nur meine Eltern komplett da raushalten, weil die sonst alt u grau darüber werden... Geht das irgendwie?