04-10-2011, 22:41
(04-10-2011, 18:52)Jens77 schrieb: Ohne auf die "Arztsohn"-Diskussion einzugehen, frage ich mich, welche Chance meine Eltern hätten, wenn sie jetzt, wo ich wieder im land bin, den UH wieder einstellen u auf ne Klage warten...? Weil dazu müsste die KM doch auch erstmal ihre eigenen Einkünfte mit in die Waagschale werfen, oder? Und was ich mich auch frage: die KM bekommt seit Anfang des Jahres UHV, darf sie dabei vonseiten meiner Eltern überhaupt vollen UH verlangen? Sie würde ja doppelt kassieren!
Da kein Titel besteht, müssen deine Eltern nicht zahlen bis ein Gericht sie dazu verdonnert. Deine Eltern bezahlen sozusagen freiwillig Unterhalt oder besser gesagt Taschengeld und nebenbei kassiert die noch UHV. Denn wenn es als Unterhalt zählen würde, dürfte sie keinen UHV bekommen. Schlaues Fräulein deine Ex, wie sie euch alle reinlegt, Hut ab.
"Solange ich eine Frau hab die putzt und kocht und regelmäßig ein bisschen Action im Schlafzimmer, brauch ich nicht zu heiraten. Ich kann auch so wem die Hälfte meiner Sachen geben."