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Gehaltsverhandlung
#2
(05-10-2011, 06:31)c schrieb: 2. Macht es alternativ Sinn, um Kostenübernahme von
a Fahrtkosten
b Fortbildungskosten
c sonstige Kosten (Vorschläge?!)
zu bitten?

Sofern es sich um eine übertarifliche Bezahlung handelt, macht es immer Sinn, diese Kosten direkt vom Arbeitgeber erstatten zu lassen, weil es 2 Vorteile hat.

1.) Im Steuerrecht wird Dir nur etwa 1 Drittel dieser Aufwendungen ersattet, bei den Fahrkosten sind es sogar noch weniger. Der Arbeitgeber zahlt Deine Aufwendungen für Fortbildung, berufliche Nutzung des privaten Telefons, Kosten für Arbeitsmittel usw. zu 100 % und von den Fahrtkosten Wohnung-Arbeitsplatz und zurück, immerhin die Hälfte nach Steuerrecht. Mehr darf er nicht bezahlen. Bei Dienstreisen sind es sogar 100 %

2.) Aufwendungen die Du von Deinem Arbeitgeber erstattet bekommst, muss das Zivilgericht auch als Werbungskosten anerkennen.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Gehaltsverhandlung - von 'c' - 05-10-2011, 06:31
RE: Gehaltsverhandlung - von Camper1955 - 05-10-2011, 08:17
RE: Gehaltsverhandlung - von MitGlied - 05-10-2011, 08:48
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