05-10-2011, 08:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-10-2011, 08:19 von Camper1955.)
(05-10-2011, 06:31)c schrieb: 2. Macht es alternativ Sinn, um Kostenübernahme von
a Fahrtkosten
b Fortbildungskosten
c sonstige Kosten (Vorschläge?!)
zu bitten?
Sofern es sich um eine übertarifliche Bezahlung handelt, macht es immer Sinn, diese Kosten direkt vom Arbeitgeber erstatten zu lassen, weil es 2 Vorteile hat.
1.) Im Steuerrecht wird Dir nur etwa 1 Drittel dieser Aufwendungen ersattet, bei den Fahrkosten sind es sogar noch weniger. Der Arbeitgeber zahlt Deine Aufwendungen für Fortbildung, berufliche Nutzung des privaten Telefons, Kosten für Arbeitsmittel usw. zu 100 % und von den Fahrtkosten Wohnung-Arbeitsplatz und zurück, immerhin die Hälfte nach Steuerrecht. Mehr darf er nicht bezahlen. Bei Dienstreisen sind es sogar 100 %
2.) Aufwendungen die Du von Deinem Arbeitgeber erstattet bekommst, muss das Zivilgericht auch als Werbungskosten anerkennen.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.