05-10-2011, 10:01
(05-10-2011, 09:54)Jens77 schrieb: Dein Hinweis auf das Urteil vom OLG Köln (s.ganz oben) ist sehr interessant. Ich glaube nämlich, dass die Haftung bzw. Leistungsfähigkeit der Kindesmutter bislang überhaupt gar nicht zur Sprache kam... Bedeutet das wirklich, dass im Falle einer Verhandlung erstmals meine feuerspeiende Ex genauso zum Arbeitseinsatz gezwungen würde, wie ich seit Jahren...?
Exakt. Zumindest muss die Exe mal ihre Verhältnisse offenlegen. Tut sie es nicht korrekt, macht sie sich der Straftat des Prozeßbetruges schuldig. Und das wiederum mögen die Robenständer überhaupt nicht.......
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1