05-10-2011, 13:02
Hallo zusammen,
nachdem Nappo (habe Deine PN bekommen, nur noch keine Zeit zu antworten gehabt) bereits reichlich leidvolle Erfahrungen mit dem §170 gemacht hat, scheine ich nun der nächste zu sein.
Habe im Nov nun "endlich" einen termin zur Verhandlung vor dem AG in Koblenz.
Konnte nämlich von Juli 10 bis Juli 11 meinem 16 jährigen keinen KU zukommen lassen, weil ich in Elternzeit war, und somit nur Elterngeld erhalten habe.
Mein RA hatte dies damals rechtzeitig der Gegenseite mitgeteilt, und auch darauf hingewiesen, daß dies unvermeidbar sei.
Meine Frau war nämlich in dieser Zeit im Ausland um ihre behinderte Mutter zu pflegen.
Das Gericht wollte die Klage meiner Ex bereits abweisen, die Staatsanwaltschaft bestand aber darauf, so daß ich in vier Wochen nach Koblenz fahren kann.
hat hier außer Nappo bereits Erfahrungen zu diesem Thema sammeln können, oder gibts Tipps, was man partout nicht sagen sollte
Danke
nachdem Nappo (habe Deine PN bekommen, nur noch keine Zeit zu antworten gehabt) bereits reichlich leidvolle Erfahrungen mit dem §170 gemacht hat, scheine ich nun der nächste zu sein.
Habe im Nov nun "endlich" einen termin zur Verhandlung vor dem AG in Koblenz.
Konnte nämlich von Juli 10 bis Juli 11 meinem 16 jährigen keinen KU zukommen lassen, weil ich in Elternzeit war, und somit nur Elterngeld erhalten habe.
Mein RA hatte dies damals rechtzeitig der Gegenseite mitgeteilt, und auch darauf hingewiesen, daß dies unvermeidbar sei.
Meine Frau war nämlich in dieser Zeit im Ausland um ihre behinderte Mutter zu pflegen.
Das Gericht wollte die Klage meiner Ex bereits abweisen, die Staatsanwaltschaft bestand aber darauf, so daß ich in vier Wochen nach Koblenz fahren kann.
hat hier außer Nappo bereits Erfahrungen zu diesem Thema sammeln können, oder gibts Tipps, was man partout nicht sagen sollte
Danke