05-10-2011, 15:16
maximilianspapa2011 schrieb:Konnte nämlich von Juli 10 bis Juli 11 meinem 16 jährigen keinen KU zukommen lassen, weil ich in Elternzeit war, und somit nur Elterngeld erhalten habe.sind die sonstigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse klar?
Keine finanziellen Mittel?
Wenn das sicher steht, dann wird Dir die StA den Vorwurf machen, dass Du wegen der Inanspruchnahme der Elternzeit Deine Leistungsunfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt hast.
Gab's andere Möglichkeiten, das Kind zu betreuen?
Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob man seine Elternzeit auch dann in Anspruch nehmen darf, wenn deswegen Leistungsunfähigkeit eintritt.
Ich kann mir gut vorstellen (bin mir fast sicher), dass der Leistungsberechtigte wegen der Inanspruchnahme der Elternzeit nicht auf den ihm zustehenden Unterhalt zu verzichten braucht.
Dann wäre er nämlich ggü den anderen Kindern, deretwegen die Elternzeit anfällt, benachteiligt!
maximilianspapa2011 schrieb:Mein RA hatte dies damals rechtzeitig der Gegenseite mitgeteilt, und auch darauf hingewiesen, daß dies unvermeidbar sei.darauf wird die StA hinaus wollen .....
.