05-10-2011, 19:01
Die kranke Grossmutter würde ich beiseite lassen. Eine Begründung für die Abwesenheit der Ehefrau führt nur zu nebenläufigem Drumrumgerede, das dir keinen Vorteil bringt. Die Ehefrau war unter Zurücklassung des Kindes nachweislich im Ausland, in dieser Zwangslage blieb dir keine Wahl wie das Baby zu betreuen. Ich würde lieber fragen, ob du nach Ansicht der Staatsanwaltschaft das Kind vielleicht aussetzen zu hast, um Unterhalt für das andere zu erwirtschaften? Das würde ich ihm durchaus emotional an den Kopf werfen.
Die Gründe für Abwesenheit gehen keinen was an, schon gar nicht die Staatssicherh...ähm...den Staatsanwalt.
Die Gründe für Abwesenheit gehen keinen was an, schon gar nicht die Staatssicherh...ähm...den Staatsanwalt.