05-10-2011, 19:37
Ich weiss ehrlich gesagt gar nicht so richtig, was läuft oder gelaufen ist
einerseits:
Das Gericht wollte die Klage der KM schon abweisen ...
andererseits:
Die StA bestand aber darauf, dass ich nach Koblenz fahren kann ...
Geht's denn um ein Klageverfahren (Unterhaltsklage) vor dem FamGericht oder um ein Unterhaltspflichtverletzungsverfahren beim Strafgericht.
Im ersteren Fall hat die StA nichts zu suchen.
Es wird sich folglich um keine Klage sondern um eine Anzeige handeln.
Die StA hat also öffentliche Klage erhoben und beantragt, das Hauptverfahren zu eröffnen (§ 199 StPO).
Nach 204 StPO kann das Gericht beschließen, dass das Hauptverfahren nicht eröffnet wird.
Nach Abs. 2 StPO ist dies unter Bekanntgabe der Gründe, dem Angeschuldigten mitzuteilen.
Was stand denn nun da drinne?
Weswegen wollte das Gericht die Hauptverhandlung nicht eröffnen?
Welche Gründe hatte die StA in seiner dagegen eingelegten Beschwerde genannt?
Diese Gründe zu kennen ist in Deinem Verfahren (wenn's denn so abgelaufen ist) das Wichtigste!
Denn diese von der StA genannten Gründe scheinen das Beschwerdegericht überzeugt zu haben, dass Du Dich strafbar gemacht hast.
einerseits:
Das Gericht wollte die Klage der KM schon abweisen ...
andererseits:
Die StA bestand aber darauf, dass ich nach Koblenz fahren kann ...
Geht's denn um ein Klageverfahren (Unterhaltsklage) vor dem FamGericht oder um ein Unterhaltspflichtverletzungsverfahren beim Strafgericht.
Im ersteren Fall hat die StA nichts zu suchen.
Es wird sich folglich um keine Klage sondern um eine Anzeige handeln.
Die StA hat also öffentliche Klage erhoben und beantragt, das Hauptverfahren zu eröffnen (§ 199 StPO).
Nach 204 StPO kann das Gericht beschließen, dass das Hauptverfahren nicht eröffnet wird.
Nach Abs. 2 StPO ist dies unter Bekanntgabe der Gründe, dem Angeschuldigten mitzuteilen.
Was stand denn nun da drinne?
Weswegen wollte das Gericht die Hauptverhandlung nicht eröffnen?
Welche Gründe hatte die StA in seiner dagegen eingelegten Beschwerde genannt?
Diese Gründe zu kennen ist in Deinem Verfahren (wenn's denn so abgelaufen ist) das Wichtigste!
Denn diese von der StA genannten Gründe scheinen das Beschwerdegericht überzeugt zu haben, dass Du Dich strafbar gemacht hast.