05-10-2011, 21:07
(05-10-2011, 19:26)Al Bundy schrieb: Es sollte aber um den Bub gehen. Was das heisst, hat die Besitzerin hier offenbar aber nicht verstanden.Doch, doch! Die Mutter hat das sehr wohl verstanden. Das Kindeswohl wird in Deutschland mit dem Betreuungs- oder dem Bar-Unterhalt begründet.
Da jedoch in Deutschland grundsätzlich nur die Mutter den Betreuungsunterhalt leisten kann, ist der andere Elternteil, also der Vater, für den Barunterhalt zuständig. Das wird von allen Institutionen, die vom BMFSFJ unterstützt werden, so propagiert! Und die Mutter, die diesen Thread hier eröffnet hat, ist leider nur ein Opfer!
Was ist daran so schwer zu verstehen?
Andere Länder sehen das Thema "Kindeswohl" anders ....