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Kindesunterhalt Mangelfall, ALG2
#8
(05-10-2011, 23:47)Zausel schrieb: gibt es dazu Gesetze oder wie kommst du darauf?
Was ist denn wenn man 30 oder 40 Prozent Schwerbehinderung hat, braucht man dann keine Bewerbungen zu schreiben wenn man arbeitslos ist?

Die Zahl der zumutbaren Bewerbungen ist jedenfalls sehr stark eingeschränkt, weil Du dann einfach nicht alles machen kannst.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Nachrichten in diesem Thema
Kindesunterhalt Mangelfall, ALG2 - von harzer - 05-10-2011, 14:19
RE: Kindesunterhalt Mangelfall, ALG2 - von p__ - 05-10-2011, 14:45
RE: Kindesunterhalt Mangelfall, ALG2 - von p__ - 05-10-2011, 20:23
RE: Kindesunterhalt Mangelfall, ALG2 - von blue - 05-10-2011, 14:47
RE: Kindesunterhalt Mangelfall, ALG2 - von Camper1955 - 06-10-2011, 00:12

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