06-10-2011, 02:36
Zitat:i uns dreht es sich nämlich um 241 Euro von denen er 100 zahlt. Gut dann halt Kindergeld 184 Euro, aber war da nicht was von wegen wird den Vätern auf den Unterhalt angerechnet
Prüfe:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/ze...chlag.html
Während Geringverdiener mit Kindern zwischen 900-1300 Euro ggf. Anspruch auf Kinderzuschlag bis 140 Euro haben (zukünftig ggf. bis 2200 Euro) damit die Existenz gesichtert ist, bekommen diesen Zuschlag in diskriminierender Weise Familien nicht, die getrennt leben, weil in dem Ablehnungsbescheid dann damit argumentiert wird "Man bekomme ja Unterhalt i.H.v. z.B. 140 Euro" und damit sei es nicht nötig.
Fiktiv angenommen: ggf. Besser er bezahlt gar nichts, dann kannst du unter gewissen Voraussetzungen bis 140 Euro Kinderzuschlag (KZ) bekommen, also bis zu 40 Euro mehr zum Kindergeld als bisher.
Durch hohe finanzielle Anreize für sogenannte betreuende Elternteile fördert der Staat Zwietracht, Scheidungen und Kinderarmut seit Jahren. Ist erst mal Zwietracht gesäht, kann er sich um seine finanziellen Versprechen drücken, die er anderen Menschen also gewährt, die noch zusammenleben - mal ganz abgesehen von der Steuerklasse die unverheiratete Familien und Unterhaltsbesorger gegenüber verheirateten Familien benachteiligt. Dabei entstehen doch erst im Trennungsfall für die Kinder mehr Kosten wegen doppelter Haushaltsführung - sprich: Der Staat tut genau das Gegenteil von dem was er tun müsste.
Insgeheim freut er sich: Er kassiert also mehr von der wichtigen Lohnsteuer, drückt sich vor dem Kinderzuschlag und finanziert teilweise mit Unterhaltszahlungen die Mutter für die Betreuung quer, obwohl dies nichts mit dem Kindesunterhalt zu tun hat. Er belastet also den Vater, dem er im Zweifel keinerlei Rechte einräumt mit Lohnsteuern doppelt und dreifach, und legt die unterste Stufe der Düsseldorfer Tabelle beim circa doppelten von dem fest, was wirklich fürs Kind bedarf da ist. Zudem ist Zwangsarbeit im Zweifel vorgesehen.
Vergleich doch einfach mal, was Unterhaltsvorschuss bezahlt wird: Das sind satte 90 Euro weniger. Zahlt aber der Vater 100-200 Euro, dann ist er ein böser Mangelfall, ein Teilzahler, der angeblich nicht vollständig zahlt. Was für ein Blödsinn.
Komischerweise kenn ich Familien, die haben 4 Kinder und der Mann verdient 1100 Euro, während der Frau zuhause bei den Kindern bleibt. Würden die die Düsseldorfer Tabelle ansetzen, würden die Kinder ihn zusätzlich zum Kindergeld rund 1100 Euro kosten, und er müsste seiner Frau noch 770 Euro zusätzlich zur Betreuung geben. Da kommen dann fiktiv schnell 3000 Euro zusammen, die er eigentlich verdienen müsste, damit er noch einen Selbstbehalt von 950 Euro hat.
So aber rechnet er , daß er mit Kindergeld 2000 Euro hat und dies ihm und seiner Familie einigermaßen ausreicht. Das einzige was ihm stört, ist das wenn er nicht arbeiten würde, er vermutlich etwas mehr Geld hätte.