06-10-2011, 08:35
@p : Habe mir den ganzen Thread nochmal angeschaut und bedanke mich bei Dir für den Hinweis, denn dieser ist weithin unbekannt!
Also zur Richtigstellung : Ein P-Konto macht durchaus Sinn bei Überschuldung und drohenden Pfändungen. Bei Unterhaltsschulden jedoch gilt weiterhin "das Leben als U-Boot"! Ich denke, so kann man es abschließend betrachten.
Danke nochmal für den Hinweis, denn auch bei Anwälten ist 850 d ZPO wohl eher unbekannt.
@hasserfüllter : Ja, geht. Aber die lassen sich Zeit wenn Du Pech hast. Ist auch oben im Thread erklärt ! Da findest Du Alles.
Also zur Richtigstellung : Ein P-Konto macht durchaus Sinn bei Überschuldung und drohenden Pfändungen. Bei Unterhaltsschulden jedoch gilt weiterhin "das Leben als U-Boot"! Ich denke, so kann man es abschließend betrachten.
Danke nochmal für den Hinweis, denn auch bei Anwälten ist 850 d ZPO wohl eher unbekannt.
@hasserfüllter : Ja, geht. Aber die lassen sich Zeit wenn Du Pech hast. Ist auch oben im Thread erklärt ! Da findest Du Alles.