06-10-2011, 09:57
(06-10-2011, 08:35)Nappo schrieb: Bei Unterhaltsschulden jedoch gilt weiterhin "das Leben als U-Boot"! Ich denke, so kann man es abschließend betrachten.
Nicht unbedingt. Bei mir war der sozialhilferechtliche Bedarf nach 850 d um einiges höher als die Pauschale nach 850 e.
Das hatte aber mit dem P-Konto nichts zu tun, es ging allgemein um Pfändungsfreigrenze. Antrag an das Amtsgericht, Rechtsmittel eingelegt und Entscheid vom Landgericht. Dann waren Fahrkosten zu Arbeit komplett, Mehrbedarf wegen Berufstätigkeit und Umgangskosten zum Teil berücksichtigt.
Edit:Kann es sein, dassdie ZPO seit 2009 geändert wurde? Ich habe gerade den Text aufgerufen und fand ihn verändert.