@ Nappo
Das Jugendamt wird immer und zwingend vom Familiengericht eingeschaltet, wenn ein Antrag zu Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Gericht eingeht. Dafür können die JA-Beamten nichts, das ist einfach so.
Bei mir war es ähnlich, das JA hat sich als "neutraler Vermittler" angeboten- ich sollte aber die Exe zu einem Gespräch beim JA einladen. Da keinerlei Kommunikation zwischen Exe und mir stattfindet, habe ich nur ein paar e-mails mit dem JA-Beamten gewechselt, sonst nichts. Der Antrag der Exe nach Übertragung des Sorgerechts an sie alleine wurde vom Familiengericht abgelehnt- seither habe ich vom JA nichts mehr gehört.
Wenn noch eine Kommunikation stattfindet zwischen beiden Elternteilen, dann brauchts kein Jugendamt. Wenn nicht, dann hilft auch das Jugendamt nicht, denn zum Gespräch laden tun sie weder die Exe noch mich.
Also kann man es auch einfach lassen.
Austriake
Das Jugendamt wird immer und zwingend vom Familiengericht eingeschaltet, wenn ein Antrag zu Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Gericht eingeht. Dafür können die JA-Beamten nichts, das ist einfach so.
Bei mir war es ähnlich, das JA hat sich als "neutraler Vermittler" angeboten- ich sollte aber die Exe zu einem Gespräch beim JA einladen. Da keinerlei Kommunikation zwischen Exe und mir stattfindet, habe ich nur ein paar e-mails mit dem JA-Beamten gewechselt, sonst nichts. Der Antrag der Exe nach Übertragung des Sorgerechts an sie alleine wurde vom Familiengericht abgelehnt- seither habe ich vom JA nichts mehr gehört.
Wenn noch eine Kommunikation stattfindet zwischen beiden Elternteilen, dann brauchts kein Jugendamt. Wenn nicht, dann hilft auch das Jugendamt nicht, denn zum Gespräch laden tun sie weder die Exe noch mich.
Also kann man es auch einfach lassen.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1