06-10-2011, 15:40
Hallo
Hab da mal ne Frage. Ich habe direkt nach meiner Scheidung meiner Ex-Frau eine Sorgerechtsvollmacht gegeben (über meinen Anwalt), die sie zur Ausübung der alleinigen Sorge berechtigt.
Jetzt habe ich die Schulbescheinigungen der Kinder angefordert, ob zu wissen, ob sie noch zur Schule gehen oder nicht. Erhalten habe ich sie nicht. Kontakt zu den Kindern darf ich auch nicht haben und habe ich somit auch nicht. Ich habe ihr dann geschrieben, das ich ein recht auf diese bescheinigungen habe, da ich sorgeberechtigt bin und auch unterhaltszahler. Trotzdem werden mir die bescheinigungen verweigert.
Jetzt kam post - sie möchte das alleinige Sorgerecht haben (rafft wohl nicht, das mir als Unterhaltszahler diese formulare zustehen, ob sorgeberechtigt oder nicht). Habe dem Gericht nun mitgeteilt das sie eine vollmacht hat und somit eh schon allein das Sorgerecht ausübt.
Was meint ihr stellt das Gericht das verfahren ein oder was könnte jetzt noch kommen???
Vielen Dank Euch
Hab da mal ne Frage. Ich habe direkt nach meiner Scheidung meiner Ex-Frau eine Sorgerechtsvollmacht gegeben (über meinen Anwalt), die sie zur Ausübung der alleinigen Sorge berechtigt.
Jetzt habe ich die Schulbescheinigungen der Kinder angefordert, ob zu wissen, ob sie noch zur Schule gehen oder nicht. Erhalten habe ich sie nicht. Kontakt zu den Kindern darf ich auch nicht haben und habe ich somit auch nicht. Ich habe ihr dann geschrieben, das ich ein recht auf diese bescheinigungen habe, da ich sorgeberechtigt bin und auch unterhaltszahler. Trotzdem werden mir die bescheinigungen verweigert.
Jetzt kam post - sie möchte das alleinige Sorgerecht haben (rafft wohl nicht, das mir als Unterhaltszahler diese formulare zustehen, ob sorgeberechtigt oder nicht). Habe dem Gericht nun mitgeteilt das sie eine vollmacht hat und somit eh schon allein das Sorgerecht ausübt.
Was meint ihr stellt das Gericht das verfahren ein oder was könnte jetzt noch kommen???
Vielen Dank Euch