06-10-2011, 18:36
(06-10-2011, 15:40)mari.mand schrieb: (rafft wohl nicht, das mir als Unterhaltszahler diese formulare zustehen, ob sorgeberechtigt oder nicht).Das stimmt so nicht. Ein Recht auf die Unterlagen hast Du als Nicht-Sorgeberechtigter eben nicht! Egal, ob Du Unterhalt zahlst oder nicht.
(06-10-2011, 15:40)mari.mand schrieb: Was meint ihr stellt das Gericht das verfahren ein oder was könnte jetzt noch kommen???Das JA wird sich bei Dir melden.
Warum sollte das Gericht das Verfahren von vornherein einstellen? Es wird prüfen, ob es dem Kindewohl (sic) entspricht, der Mutter das alleinige Sorgerecht zu übertragen. Die Vollmacht, die Du der Mutter gegeben hast, sagt lediglich aus, dass sie Dich nicht fragen muß, wenn wichtige Entscheidungen bzgl. des Kindes anstehen sollten. Einfach so das Sorgerecht auf einem Blatt Papier zu übertragen geht nicht. Selbst über eine Fledermaus nicht. Das muss das Gericht entscheiden.