06-10-2011, 19:07
Danke für die schnelle Antwort Bin aber etwas irritiert. Mir wurde mitgeteilt, das meine Ex-Frau (bzw. die Kinder) gem. Mitwirkungsplicht diese Bescheinigungen zukommen lassen müssen. Meinst Du es würde was bringen dem gericht mitzuteilen, das Sie dieses Verfahren nur eingeleitet hat um mich nicht mehr informieren zu müssen und somit mehr und länger den vollen Unterhalt zu erhalten?