06-10-2011, 20:11
Genau deshalb habe ich mich ja in der letzten Verhandlung nicht mit einem Freispruch aus Mangel an Beweisen oder nur wegen meiner Persönlichkeitsstörung zufrieden gegeben. Ich wollte einen Betrag, mit dem meine Persönlichkeitsstörung beziffert ist, vom Gutachter haben.
Leider hat der Gutachter die Ziffer 7 ausgelassen.
Ich bin aber zuversichtlich, dass mein Anwalt den Gutachter dazu bringen kann dass Zahlen genannt werden. Er darf sich nicht auf Sozialmedizin raus reden, weil es um Straf- und Zivilrecht geht. Aber selbst wenn es um Sozialrecht geht, hat er nachzusehen was im § 16 Abs 4 des SGB V steht.
Aus dieser Zeit stammt das zweite Attest meines Psychiaters, dass sich der Gutacher sozialmedizinisch nicht erklären kann.
lg
Camper
Leider hat der Gutachter die Ziffer 7 ausgelassen.
Ich bin aber zuversichtlich, dass mein Anwalt den Gutachter dazu bringen kann dass Zahlen genannt werden. Er darf sich nicht auf Sozialmedizin raus reden, weil es um Straf- und Zivilrecht geht. Aber selbst wenn es um Sozialrecht geht, hat er nachzusehen was im § 16 Abs 4 des SGB V steht.
Aus dieser Zeit stammt das zweite Attest meines Psychiaters, dass sich der Gutacher sozialmedizinisch nicht erklären kann.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.