07-10-2011, 18:22
Milchmädchenrechnung der Mütter.
Unterhalt wurde bis Ende 2010 gezahlt, das Kind ist 8 jahre alt.
Das Kind hätte somit Anspruch auf 180,- Euro UVG / Monat bis zum 12.ten Lebensjahr.
Grosselternteile dürfen meist pro Seite, die Hälfte des Unterhaltes gemäß Düsseldorfer Tabelle bezahlen.
Dies würde bedeuten: Bei 8 Jahre Alter des Kindes = 272,- Euro (gemäß DD-Tabelle nach Abzug des Kindergeldes bei 100%)
geteilt durch 2 Großelternteile = 136,- Euro pro Großelternhaftung.
Die Großeltern der Mutter (meist nur noch eine Mutti hinter der utti),
hat in der Regel nix.
So stelle ich immer wieder fest, das Mütter dafür klagen, endlich weniger Unterhalt zu bekommen.
Alle Angaben wie immer ohne Gewähr bzgl juristischer Richtigkeit.
Unterhalt wurde bis Ende 2010 gezahlt, das Kind ist 8 jahre alt.
Das Kind hätte somit Anspruch auf 180,- Euro UVG / Monat bis zum 12.ten Lebensjahr.
Grosselternteile dürfen meist pro Seite, die Hälfte des Unterhaltes gemäß Düsseldorfer Tabelle bezahlen.
Dies würde bedeuten: Bei 8 Jahre Alter des Kindes = 272,- Euro (gemäß DD-Tabelle nach Abzug des Kindergeldes bei 100%)
geteilt durch 2 Großelternteile = 136,- Euro pro Großelternhaftung.
Die Großeltern der Mutter (meist nur noch eine Mutti hinter der utti),
hat in der Regel nix.
So stelle ich immer wieder fest, das Mütter dafür klagen, endlich weniger Unterhalt zu bekommen.
Alle Angaben wie immer ohne Gewähr bzgl juristischer Richtigkeit.