11-10-2011, 11:01
Bei der Einstellung ohne Auflagen kommt es auf den Verfahrensverlauf an!
Sind von vornherein die Chancen nur gering, aber immerhin möglich, wegen der Überschreitung der Freigrenzen den Tatbestand insoweit zu erfüllen und sind aber noch weitere, mehr oder weniger umfangreiche Emittlungen nötig (bspw. Vorsatz-Prüfung), die ich gerne ebenso wie das Gericht nicht nur aus Zeitgründen vermeiden möchte, dann spricht nichts gegen eine Zustimmung zur Einstellung.
Eine Einstellung suggeriert vielleicht eine -wenn auch geringe- Schuld.
Viel besser stehe ich aber auch nicht da, wenn in den Gründen steht: konnte nicht bewiesen werden ... und war insofern freizusprechen.
Wer seine Erfahrungen als Bericht publizieren will (wenn möglich unter Verwendung seines richtigen Namens) und dem System so das Unrecht vorspiegeln will, kann das hier: Unterhaltspflichtverletzung.com gerne tun.
HIER eine Vorgabe ...
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Sind von vornherein die Chancen nur gering, aber immerhin möglich, wegen der Überschreitung der Freigrenzen den Tatbestand insoweit zu erfüllen und sind aber noch weitere, mehr oder weniger umfangreiche Emittlungen nötig (bspw. Vorsatz-Prüfung), die ich gerne ebenso wie das Gericht nicht nur aus Zeitgründen vermeiden möchte, dann spricht nichts gegen eine Zustimmung zur Einstellung.
Eine Einstellung suggeriert vielleicht eine -wenn auch geringe- Schuld.
Viel besser stehe ich aber auch nicht da, wenn in den Gründen steht: konnte nicht bewiesen werden ... und war insofern freizusprechen.
Wer seine Erfahrungen als Bericht publizieren will (wenn möglich unter Verwendung seines richtigen Namens) und dem System so das Unrecht vorspiegeln will, kann das hier: Unterhaltspflichtverletzung.com gerne tun.
HIER eine Vorgabe ...
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