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Erbe und Unterhaltsschulden ...
#2
Ich weiß nicht wie die Regelung in Deutschland aussieht, aber in Ö z.B. kann es so weit gehen, dass der Unterhaltsvorschuss - sollte man nicht jede Möglichkeit wahrnehmen um den Unterhaltspflichten nachzukommen - im Ernstfall sogar (zu einem bestimmten Tagsatz) abgesessen werden muss. Nur mit dem Nachteil, das sich während dieser Zeit natürlich weiterhin Unterhaltsrückstände aufhäufen.
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RE: Erbe und Unterhaltsschulden ... - von Baba - 12-10-2011, 18:10
RE: Erbe und Unterhaltsschulden ... - von blue - 12-10-2011, 19:41
RE: Erbe und Unterhaltsschulden ... - von blue - 12-10-2011, 20:53
RE: Erbe und Unterhaltsschulden ... - von blue - 13-10-2011, 11:10
RE: Erbe und Unterhaltsschulden ... - von p__ - 13-10-2011, 09:38
RE: Erbe und Unterhaltsschulden ... - von p__ - 13-10-2011, 14:33

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