12-10-2011, 19:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-10-2011, 20:01 von Leutnant Dino.)
(12-10-2011, 19:21)Bücker der Nation schrieb: Fiktive Unterhaltsschulden ? Jein, das ist reale Knete, die die nette Dame vom Unterhaltsvorschuss wiederhaben möchte.
Also gibt es eine Vaterschaftsanerkennung und so weiter ... Damit gibt es pfändbare Schulden.
Das Erbe wird gepfändet, ausser in einem entscheidenden Punkt: Du kannst erben und auch das Geld bekommen, wenn die Auszahlung zu einem späteren im Testament festgelegtem Zeitpunkt. Der Zeitpunkt muss so gewählt werden, dass Du eben Schuldenfrei durch eine Insolvenz bist. Beispiel: Deine Eltern wollen ihr Barvermögen Dir vererben und legen als Auszahlungszeitpunkt den 31.12.2030 fest. Sie sterben am 15.06.2020 und damit musst Du auf die Auszahlung bis zum o.g. Datum warten. Nun hast Du also Zeit Deine Insolvenz durchzuführen.
Wenn es um einen beträchtlichen Betrag geht, dann wird auch das Geld für einen brauchbaren Notar vorhanden sein, der genau diesen Punkt wasserdicht regelt. Als Mitspieler braucht man natürlich die Vererber. Sonst geht nichts.
(12-10-2011, 18:42)sorglos schrieb: Gerade dann ist es zweimal relevant, durch Einkommensabsetzung keine Unterhaltsschulden auflaufen zu lassen.
Du solltest mehr im TFAQ lesen, wie erfolgreich so eine Abänderungsklage ist. Im übrigen ist eine Unterhaltsherabsetzung vom Jugendamt ein Marketingtrick, denn die Schuldenuhr wird nicht angehalten und wird immer weiter laufen.
(12-10-2011, 18:42)sorglos schrieb:(12-10-2011, 17:39)Bücker der Nation schrieb: ..... bis zur Decke.Das klingt nach maßloser Übertreibung, wenn es nur um ein Kind geht.
Sehe ich auch so.